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  • Allgemeine
    Geschäfts-
    Bedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma
Mike Frenz Computersysteme
(im folgenden MikeRoHard genannt)




1. Allgemeines
Alle auf dieser Website genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MikeRoHard erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn MikeRoHard sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluß
Angebote von MikeRoHard sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von MikeRoHard. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Zum Angebot gehörende Unterlagen wie z.B. Datenblätter, Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig gekennzeichnet. MikeRoHard behält sich Eigentums- und Urheberrechte für diese Unterlagen vor; sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MikeRoHard zugänglich gemacht werden. Sämtliche Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich MikeRoHard an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von MikeRoHard genannten Preise. Alle Preise verstehen sich ab Lager Ebringen, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, so wie im Angebot aufgeführt. (Nochmals zur Verdeutlichung: Die Preise auf den Internetseiten sind stets inkl. Mehrwertsteuer, da für Endkunden bestimmt.)

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, dies gilt insbesondere für besondere Verpackung sowie sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Transportversicherungen werden auf Wunsch zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen.

Installationskosten sind nur inbegriffen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsort
Die von MikeRoHard genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

An verbindlich vereinbarte Lieferdaten ist MikeRoHard nur gebunden, wenn der Vertragspartner sämtliche von ihm zu stellenden Unterlagen, Genehmigungen usw. zu den vereinbarten Zeitpunkten vollständig vorlegt, die für die Aufstellung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sämtliche Vertragsbedingungen einhält.

Nicht zu vertreten hat MikeRoHard Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von MikeRoHard oder deren Unterlieferanten eintreten. Ereignisse dieser Art berechtigen MikeRoHard, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern MikeRoHard die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

MikeRoHard ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Erfüllungsort ist Freiburg.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von MikeRoHard verlassen hat.

Falls der Versand ohne Verschulden von MikeRoHard unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Gewährleistung
Der Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme und Kontrolle aller Lieferungen und Teillieferungen verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Bei Installation durch MikeRoHard hat der Besteller bis zum Zeitpunkt der Lieferung alle notwendigen Voraussetzungen für Installation und Endtest zu schaffen und dem Personal der MikeRoHard die notwendige Installationsumgebung für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn alle wesentlichen Funktionen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen während der Endtests ohne Beanstandung ausgeführt werden. Hat der Besteller versäumt, die Voraussetzungen für die Endtests zu schaffen, so daß diese nicht ausgeführt werden können, so gilt die Abnahme mit der Lieferung als erfolgt.

Nimmt der Vertragspartner eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz jeden Schadens verpflichtet. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen; Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeit anzumelden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, 180 Tage auf Teile.

Ausgenommen von jeder Garantie sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation und Benutzung durch den Vertragspartner oder auf nicht autorisierte Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückzuführen sind. Für gelieferte Gegenstände, die MikeRoHard von dritter Seite bezogen hat, beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der MikeRoHard gegen den Lieferanten der Gegenstände zustehenden Ansprüche. MikeRoHard kann die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, sofern keine fristgerechte schriftliche Mängelrüge vorliegt und keine Gelegenheit gegeben wurde, den geltend gemachten Mangel oder Schaden zu überprüfen.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft erfolgt nach Wahl der Fa. MikeRoHard eine Reparatur beim Vertragspartner oder bei MikeRoHard, oder vollständiger oder teilweiser Ersatz des Liefergegenstandes. Sollte sich bei einer Reparatur beim Vertragspartner herausstellen, daß MikeRoHard keine Gewährleistungspflicht trifft, so hat der Vertragspartner die entstandenen Kosten zu ersetzen.

Falls MikeRoHard Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welchen Rechtsgrundes, insbesondere Schadenersatzansprüche, auch bezogen auf Folgeschäden und -kosten sind ausgeschlossen. MikeRoHard haftet nicht für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. MikeRoHard übernimmt ferner keine Gewähr dafür, daß Liefergegenstände für die vom Vertragspartner vorgesehene Verwendung geeignet sind.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die MikeRoHard - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden MikeRoHard die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum von MikeRoHard. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MikeRoHard als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt das (Mit-)Eigentum von MikeRoHard durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MikeRoHard übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-)Eigentum der MikeRoHard unentgeltlich. Ware, an der MikeRoHard (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an MikeRoHard ab.

MikeRoHard ermächtigt ihn widerruflich, die an MikeRoHard abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von MikeRoHard wird der Vertragspartner MikeRoHard gegenüber die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf die Eigentumsverhältnisse aufmerksam machen und MikeRoHard unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Vetragspartner.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist MikeRoHard berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch MikeRoHard liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung
Zahlungen an MikeRoHard sind, auch bei Teillieferungen, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung ohne Abzug zu leisten, es sei denn, die Zahlungsmodalitäten wurden schriftlich anders vereinbart. MikeRoHard ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist MikeRoHard berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn MikeRoHard über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, Wechseln und anderen Anweisungspapieren gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese Papiere eingelöst sind.

Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist MikeRoHard berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn MikeRoHard andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist MikeRoHard berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn bereits Schecks angenommen wurden. MikeRoHard ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, nur berechtigt, wenn MikeRoHard ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Das gilt auch für den Fall, daß Mängelrügen geltend gemacht werden.

Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber MikeRoHard einverstanden.

9. Konstruktionsänderungen
MikeRoHard behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Eine Verpflichtung, diese Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, besteht hingegen nicht.

10. Gewerbliche Schutzrechte
Sollte ein Dritter dem Vertragspartner die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich eines Liefergegenstands geltend machen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, MikeRoHard sofort zu verständigen. Es steht MikeRoHard frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Vertragspartners, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Rechtsstreit zu führen. Eine Haftung für Patentverletzungen übernimmt MikeRoHard nicht.

Sind die Liefergegenstände nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gebaut worden, so hat der Vertragspartner uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund der Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.

Bei einer Verpflichtung steht es MikeRoHard frei, wahlweise die erforderlichen Lizenzen zu beschaffen oder dem Vertragspartner einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung zu stellen, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand den Verletzungsvorwurf beseitigen.

11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die MikeRoHard im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

13. Exportklausel
Dem Vertragspartner ist bekannt, daß im Hinblick auf einen Re-Export der Liefergegenstände Beschränkungen bestehen und behördliche Genehmigungen erforderlich sein können. Für Re-Exporte bestimmter Liefergegenständen aus dem Ursprungsland USA gelten besondere Bestimmungen des US Department of Commerce. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn in dem Liefergegenstand bestimmte Komponenten mit Herkunft aus den USA integriert sind. Beabsichtigt der Vetragspartner, Liefergegenstände aus dem Land, in das sie nach dem Vertrag von MikeRoHard geliefert worden sind, wieder zu exportieren, so ist er neben einer entprechenden Information an MikeRoHard verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies möglich und zulässig ist. Ansprüche gegenüber MikeRoHard bestehen nicht.

14. Abtretungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus Verträgen mit MikeRoHard ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

15. Software
In Bezug auf zugesicherte Eigenschaften der von MikeRoHard gelieferten Software gelten ergänzend die entsprechenden Lizenzbedingungen der Hersteller.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MikeRoHard und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Freiburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß.

Im übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen über Leistungen und Lieferungen der Elektroindustrie.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Copyright © 1996-2018 MikeRoHard Computersysteme
Gewerbestr. 10, D-79285 Ebringen (bei Freiburg), Germany

Telefon: 07664 - 402 99-0, Fax: 07664 - 402 99-9





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Hinweise und konstruktive Kritik bitte an Webmaster@MikeRoHard.de . Letzte Aktualisierung:20. Feb. 2024.